BEITRAG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG IM STRASSENBAU
Leitfaden 2017
Anhang 1.2: Zusammenfassung der Prüfungsarten
(Bereich Ausführung der Baumaßnahme)
Prüfungsart |
Eignungsnachweis |
Eigenüberwachung |
Kontrollprüfungen |
Zusätzliche |
Schieds- |
Geltungsbereich |
Bauvertrag (Deutschland) |
Bauvertrag (Deutschland) |
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Grundlagen Technisches Regelwerk |
Leistungsbeschreibung, ZTV, VOB/C (ATV) |
ZTV, VOB/C (ATV) |
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Verantwortung |
Auftragnehmer |
Auftraggeber |
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Zweck |
Bauvertragliche Vereinbarungen als Grundlage für die Abnahme |
Überpüfung der Produkte und der fertigen Leistung |
Überprüfung der anforderungsgerechten Qualität der Baustoffe, |
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Flächenbezogene Abnahmeprüfung |
Eingrenzung mangelhafter Flächen bei nicht repräsentativen Ergebnissen zur Ergänzung bisheriger Ergebnisse |
Wiederholung der |
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Durchführung |
Feststellung nach Aktenlage durch Personal des AN vor Baubeginn |
Prüfungen durch Personal oder Beauftragte des AN während der Bauausführung |
Prüfungen durch RAP Stra-Prüfstelle Probenahme und Transport durch AG oder durch AN in Hilfeleistung |
Prüfungen durch RAP Stra-Prüfstelle, die nicht die bisherigen Prüfungen durchgeführt hat. Probenahme und Transport evtl. durch AN in Hilfeleistung |
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Prüfumfang |
– |
ZTV Bauvertrag |
ZTV nach Wahl des AG |
nach Festlegung durch AG und AN |
Abkürzungen:
BauPVO | Bauproduktenverordnung |
VOB/C (ATV) | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) |
ZTV | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien |
RAP Stra | Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau |
AG | Aufraggeber |
AN | Aufragnehmer |
Leitfaden 2017
- 1 Vorwort
- 2 Qualitätssicherung im Straßenbau
- 3 Prüfungsarten
- 4 Voraussetzungen für Prüfungen im Straßenbau
- 5 Abwicklungen der Kontrollprüfung
- 6 Schlussbemerkung
- Anhang 1.1 Zusammenfassung der Prüfungsarten (Bereich Herstellung der Baustoffe und Baustoffgemische)
- Anhang 1.2 Zusammenfassung der Prüfungsarten (Bereich Ausführung der Baumaßnahme)
- Anhang 2 Regelwerke