2. Begriffsbestimmungen aus der Qualitätssicherung
Akkreditierung:
Bestätigung durch die Nationale Akkreditierungsstelle, eine Konformitätsbewertungsstelle, die Kompetenz besitzt, eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen.
Einheit:
materieller und immaterieller Gegenstand der Betrachtung
Kalibrierung:
Ermittlung der systematischen Messabweichung einer Messeinrichtung ohne Veränderung der Messeinrichtung
Konformität:
Erfüllung festgelegter Forderungen
Konformitätsbe-
wertungsstelle:
Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Zertifizierungen und Inspektionen durchführt
Mangel:
Beeinträchtigung der Verwendbarkeit durch vorhandene Fehler
Prüfung:
Feststellung, wie eine Einheit eine oder mehrere Forderungen erfüllt
Qualität:
Gesamtheit der Eigenschaften eines Produktes, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen.
Zertifizierung:
Maßnahmen durch einen unparteiischen Dritten, die aufzeigen, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass eine eindeutige und ordnungsgemäß bezeichnete Einheit die Qualitätsanforderung erfüllt.
Zertifizierungsstelle:
Notifizierte Stelle, die die erforderliche Kompetenz und Verantwortlichkeit zur Durchführung der Zertifizierung nach den vorgegebenen Verfahren- und Durchführungsregeln besitzt.