Dipl.- Ing. Lothar Reinhardt, Chemnitz
„Kaltrecycling in situ“ – eine kostengünstige und umweltschonende Alternative zur Erneuerung von Staats-, Kreis- und Gmeindestraßen
1. Allgemeines
Bei der Erneuerung von Straßen werden vielfach örtliche Baustoffe und Industrieabfallstoffe im alten Oberbau angetroffen. Diese Materialien enthalten aus heutiger Sicht in den meisten Fällen umweltbelastenden Stoffe, wie zum Beispiel
- Steinkohlen- und Braunkohlenteer
- Metallhütenschlacken und
- Haldenmaterialien.
Außerdem wurden früher häufig aus Steinbrüchen und Kiesgruben gelieferte Körnungen eingesetzt, die dem heutigen technischen Regelwerk nicht entsprechen.
Der vorhandene Oberbau der zu erneuernden o.g. Straßen erfüllt deshalb insbesondere in den neuen Bundesländern hinsichtlich Aufbau, Dicke und Baustoffzusammensetzung der enthaltenen Materialien in den meisten Fällen nicht die Anforderungen des zur Zeit geltenden Regelwerkes.
Auch die Grenzwerte für Baustoffe nach TL Min-StB 2000, Teil B werden von den in den alten Oberbauschichten ent-haltenen Stoffen meist überschritten.
Dies stellt in immer größerem Umfange für die Straßenbauverwaltung ein Problem dar. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfälle, die nicht vermieden werden können zu verwerten.
2. Baustoffe und Baustoffgemische
Durch umfangreiche Voruntersuchungen sind zunächst die bautechnischen und umweltrelevanten Eigenschaften der kalt zu recyclenden Schicht festzustellen sowie auf die Einhaltung der Grenzwerte nach RuVA-StB 01 bzw. TL Min-StB 2000 Teil B zu überprüfen.
In Abhängigkeit von den wasserwirtschaftlichen Merkmalen ist anschließend der erforderliche Bindungstyp zu wählen und eine Eignungsprüfung gemäß „Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenbau“ auszuführen. In dieser Vorschrift sind ebenfalls Angaben zur Bauausführung, zu den Anforderungen und zu den Eigenüberwachungs- sowie Kontrollprüfungen enthalten.
Das „Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenbau“ behandelt Gemische mit den Bindemitteln Bitumen und Zement der Bindungstypen
- B 1 – bitumendominante KRC-Gemische und
- B 2 – hydraulisch dominante KRC-Gemische.
Für den Bindungstyp
– A – reine Bitumenbindung gilt das „Merkblatt für die Wiederverwendung pechhaltiger Ausbaustoffe im Straßenbau unter Verwendung von Bitumenemulsion“, und für den Bindungstyp
– C – rein hydraulishce Bindung gilt das „Merkblatt für die Verwendung von Ausbauasphalt und pechhaltigem Straßenaufbruch in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln“.
Insbesondere bei Vorhandensein von Phenolen in den Ausbaustoffen haben sich die Bindungstypen B1 und B2 bewährt.
Der große Vorteil der KRC- Tragschichten liegt in einer kostengünstigen und dauerhaften Verwertung von Ausbaustoffen unter Beachtung des Umweltschutzes.