Expositionsmessungen Tri(chlorethylen)
Auf dieser Seite finden Sie in chronologischer Reihenfolge alle bisherigen Beiträge unserer Mitglieder zudem o. g. Thema. Die Beiträge sind unverändert und unkommentiert aus der Original-E-Mail übernommen worden.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Diskussionsbeiträge.
Ihre Frau Dr. Liane Gollas
Ihre Beiträge und Kommentare:
E-Mail von Frau Dipl.-Ing. (FH) Angela Klemme, vom 09.08.2019
B+P Baustoffprüfung
Ingenieurgesellschaft mbH
Steinstraße 2
85664 Hohenlinden
Betreff: Meldepflicht Exposition und Biomonitoring
Sehr geehrte Frau Dr. Gollas,
die Schreiben vom DAV zwecks den Expositionsmessungen und dem Biomonitoring haben Sie ja an alle Mitglieder versendet.
Vielen Dank.
Ich hätte zu diesem Thema 2 Fragen:
Frage 1 zu den Expositionsmessungen:
Weiß denn einer von unseren Mitgliedern welche Messungen genau bzw. nach welchen Verfahren die Expositionen ermittelt werden müssen?
Ich hätte ein Institut, dass für uns die Messungen durchführen kann, aber die wollen das oder die Verfahren von uns wissen und da hört mein Wissensstand auf.
Frage 2 zum Biomonitoring:
Bitte fragen Sie doch mal die Mitglieder, ob jemand schon so ein Biomonitoring durchgeführt hat und welche Untersuchungen in diesem Rahmen gemacht worden sind.
Da die Art der Untersuchungen von den Ärzten festgelegt werden können und es keine speziellen Vorgaben bezogen auf TRI gibt, würde mich das interessieren.
Trägt die Kosten dafür die Krankenkasse oder müssen wir das als Arbeitgeber das für alle Mitarbeiter bezahlen?
Weiß das einer von uns?
Gibt es bereits Erfahrungen, was man als Ergebnis bekommt, da ja die ärztliche Schweigepflicht gilt und wir als Arbeitgeber trotzdem die Erkenntnisse umsetzen sollen?
In welchen Zeitabständen muss das Biomonitoring wiederholt werden? Jedes Jahr, alle 3 Jahre, 5 Jahre???
Frage 3 zum zeitlichen Rahmen:
Gibt es ein Datum bis wann wir als Arbeitgeber das alles einreichen müssen?
Das waren jetzt doch mehr als 2 Fragen…aber bestimmt Fragen die sich die anderen Mitglieder auch stellen…
Ich freue mich auf Antworten und Anregungen.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. (FH) Angela Klemme
-Geschäftsführerin / Prüfstellenleiterin-
E-Mail von Dipl.-Ing. (FH) Christian Simon, vom 13.08.2019
sbt – Paul Simon & Partner Ingenieure
Am Kenner Haus 13
54344 Kenn
Betreff: Fragen zur Meldepflicht von Expositions- und Biomonitoring-Daten
Guten Tag Frau Gollas,
wir haben uns mit dieser Thematik im Zuge der REACH-Anmeldung in 2018 sowie der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung unseres Unternehmens schon auseinandergesetzt.
Biomonitoring ist bei uns bereits erfolgt bzw. läuft aktuell.
Allerdings haben wir an unserem neuen Standort noch keine Expositionsmessung durchgeführt.
In diesem Zusammenhang hinterfrage ich jedoch die Sinnhaftigkeit der in der bereitgestellten Tabelle für jeden Tätigkeitsvorgang anzugebenden Messwerte.
Wie soll man sowas im normalen Laborablauf trennen? Die Tätigkeiten gehen ja ineinander über bzw. erfolgen im Wechsel über den Tag.
In der Vergangenheit erfolgten unsere Expositionsmessungen daher allgemeingültig für einen normalen Arbeitstag mit mehreren Tätigkeiten.
Es wäre sinnhaft diese Fragestellung in den Erfahrungsaustausch mit aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) Christian Simon
Geschäftsführender Gesellschafter
E-Mail von Thomas von Rymon-Lipinski, vom 22.08.2019
BIB Baustoffprüflabor und Ingenieurgesellschaft Berlin mbH
Haynauer Straße 71 / 73
12249 Berlin
Betreff: Fragen zur Meldepflicht von Expositions- und Biomonitoring-Daten
Sehr geehrte Frau Dr. Gollas,
wir würden es sehr begrüßen, wenn wir im Rahmen des bup eine einheitlich Antwort bzw. ein einheitlich abgestimmtes Verfahren zur Meldepflicht erarbeiten könnten.
Wir stehen selber vor der Fragestellung wie Frau Klemme.
Zu Frage 1: von Frau Klemme können wir folgendes beitragen.
Zuletzt hat die BG RCI bei uns im Labor Messungen von Gefahrstoffen in der Luft in Arbeitsbereichen nach § 19 SGB VII durchgeführt. Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger, MGU.
Zu Frage 2:
Folgende Untersuchungen, von unserem Betriebsarzt, wurden an Mitarbeiten durchgeführt:
G 14 nur Trichlorethen Standard, Ergebnisse liegen jedoch nur dem Mitarbeiter vor. Erforderlicher Zeitabstand nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas von Rymon-Lipinski
Geschäftsführer / Prüfstellenleiter
E-Mail von Dr. Daniel Gogolin, vom 19.11.2019
Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH
Frische Luft 155
44319 Dortmund-Wickede
Betreff: Untersuchungen Biomonitoring „Tri“
Hallo Frau Gollas,
bzgl. der arbeitsmedizinischen Untersuchungen „Tri“ gilt der arbeitsmedizinische Grundsatz G 14 und die Auswahlkriterien dazu, bzgl. des Biomonitorings gilt die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 6.2. . Bei meiner Recherche habe ich gesehen, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz unter der Projektnummer F 2379 bis Ende 2020 ein Projekt fährt „Verwendung von Trichlorethylen in geschlossenen technischen Systemen – Biomonitoring der Systembediener und Bystander“.
Als akkreditiertes Labor gilt das Labor Bremen. Die Blutuntersuchung dort (Biomonitoring Trichlorethan im Blut) und die Metabolitenuntersuchung Trichloressigsäure im Urin kosten jeweils 27,98 €. Die passenden Sonderröhrchen können vom Betriebsarzt angefordert werden.
Freundliche Grüße
Dr.-Ing. Daniel Gogolin
Geschäftsführer / Prüfstellenleiter
Kommentar von Dr. Liane Gollas, vom 22.11.2019
Sehr geehrte Mitglieder,
der dav hat im Oktober weitere Informationen zur Meldepflicht von Expositions- und Biomonitoring-Daten in einem Infoschreiben herausgegeben. Sie können sich diese Information Stand 04/19 über folgenden Link herunterladen
https://www.asphalt.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=4000&token=d9f866843fb578a1b4d0510325ed0388fe4a1941
Weiterhin leite ich Ihnen einen Link weiter, in dem Sie eine Liste mit akkreditierten Laboren finden, die die Expositionsmessungen durchführen. Die Liste wurde von der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
veröffentlicht.
Unsere Berufsgenossenschaft BG Bau führt diese Messungen unter dem Gesichtspunkt der Weitergabe von Messdaten an ECHA nicht aus. Es wurde uns vermittelt, dass das Unternehmen selbst diese Messungen veranlassen bzw. auch sämtlich Kosten übernehmen muss.
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