Sehr geehrte Mitglieder, wir bitten um Beachtung folgender Information: am 10.08.2018 hat die Europäische Kommission die Entscheidung über den Zulassungsantrag für die Verwendung von Trichlorethylen in der Asphaltanalyse angenommen und die Zulassung erteilt. Der Beschluss wurde am 17.08.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (siehe Anlage) und wurde damit wirksam. Dies bedeutet, dass Trichlorethylen im Asphaltlabor weiter als Lösungsmittel verwendet werden darf, jedoch längstens bis zum 21.04.2023.
Jeder Nutzer von Trichlorethylen hat nun die Verpflichtung, die Verwendung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der ersten Lieferung, die auf das Datum der Veröffentlichung folgt, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt über das REACH-IT Portal der ECHA mit Bezug auf die Zulassungsnummer des Lieferanten (REACH/18/9/4). Das Portal wird über folgenden Link erreicht: https://echa.europa.eu/de/support/dossier-submission-tools/reach-it/downstream-user-authorised-use
Verfasser: A. Riechert
Freundliche Grüße bup e.V Dr. Liane Gollas |