Leitfaden 2017

BEITRAG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG IM STRASSENBAU

Anhang 1.2: Zusammenfassung der Prüfungsarten

(Bereich Ausführung der Baumaßnahme)

Prüfungsart

Eignungsnachweis

Eigenüberwachung

Kontrollprüfungen

Zusätzliche
Kontrollprüfungen

Schieds-
untersuchungen

Geltungsbereich

Bauvertrag (Deutschland)

Bauvertrag (Deutschland)

Grundlagen
Technisches
Regelwerk

Leistungsbeschreibung, ZTV, VOB/C (ATV)

ZTV, VOB/C (ATV)

Verantwortung

Auftragnehmer

Auftraggeber

Zweck

Bauvertragliche Vereinbarungen als Grundlage für die Abnahme

Überpüfung der Produkte und der fertigen Leistung

Überprüfung der anforderungsgerechten Qualität der Baustoffe,
Baustoffgemische und der fertigen Leistung

Flächenbezogene Abnahmeprüfung

Eingrenzung mangelhafter Flächen bei nicht repräsentativen Ergebnissen zur Ergänzung bisheriger Ergebnisse

Wiederholung der
Kontrollprüfung bei nicht sachgerechter Durchführung als Ersatz bisheriger Ergebnisse

Durchführung

Feststellung nach Aktenlage durch Personal des AN vor Baubeginn

Prüfungen durch Personal oder Beauftragte des AN während der Bauausführung

Prüfungen durch RAP Stra-Prüfstelle

Probenahme und Transport durch AG oder durch AN in Hilfeleistung

Prüfungen durch RAP Stra-Prüfstelle, die nicht die bisherigen Prüfungen durchgeführt hat.

Probenahme und Transport evtl. durch AN in Hilfeleistung

Prüfumfang

ZTV

Bauvertrag

ZTV

nach Wahl des AG

nach Festlegung durch AG und AN

Abkürzungen:

BauPVO Bauproduktenverordnung
VOB/C (ATV) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
RAP Stra   Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau
AG Aufraggeber
AN Aufragnehmer