Leitfaden 2017

BEITRAG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG IM STRASSENBAU

Anhang 1.1: Zusammenfassung der Prüfungsarten

(Bereich Herstellung der Baustoffe und Baustoffgemische)

Prüfungsart Typprüfung
(Erstprüfung)
WPK
Eigenüberwachung
Zertifizierung
Fremdüberwachung
Geltungsbereich Europa Deutschland Europa Deutschland Europa Deutschland
Grundlagen
Technisches

Regelwerk
BauPVO,
System 2+,
DIN EN,
TL
ZTV,
TL,
RAP Stra
BauPVO,
System 2+,
DIN EN,
TL
TL G BauPVO,
System 2+,
DIN EN,
TL
TL G,
RAP Stra
Verantwortung Hersteller,
Lieferanten
Hersteller,
Lieferanten
Hersteller,
Lieferanten
Zweck Beschreibung eines Bauprodukts unter Einhaltung der festgelegten Anforderungen Überwachung der Produktionsqualität Überprüfung und Bewertung der Leistungsbeständigkeit Überprüfung der EÜ des Herstellers
Durchführung Erstprüfung
(Typprüfung) durch qualifiziertes Labor (ohne Anerkennung)
Eignungsprüfung durch RAP Stra-Prüfstelle Überwachung des Herstellprozesses und Überprüfung an Stichproben der Produkte durch Werkspersonal und qualifiziertes Labor (ohne Anerkennung) Zertifizierung (Erstinspektion des Werkes und laufende Überwachung der WPK) durch notifizierte Stelle FÜ durch RAP Stra-Prüfstelle
Prüfumfang Püfumfang nach den Anforderungen der Technischen Regelwerke; ggf. Beachtung von zusätzlichen Prüfungen aus dem Bauvertrag Überwachungsumfang nach den Anforderungen der Technischen Regelwerke Überwachungsumfang nach den Anforderungen der Technischen Regelwerke

 

Abkürzungen:

BauPVO Bauproduktenverordnung
DIN EN deutsche Fassung einer mandatierten, harmonisierten Europäischen Norm (für Bauprodukte)
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
TL Technische Lieferbedingungen
TL G Technische Lieferbedingungen Teil: Güteüberwachung
RAP Stra   Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau
WPK Werkseigene Produktionskontrolle
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
Eigenüberwachung
Fremdüberwachung